PVZ St. Anna

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die allgemeinen Geschäfts­bedin­gungen gelten für alle – auch zukünftige –geschäft­lichen Bezie­hungen zwischen dem/der Gesund­heits­dienst­leister*in und den Patient*innen.

Abweichungen von den allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen sind nur verbind­lich, sofern diese von den Patient*­innen schrift­lich bestätigt werden. Patient*­innen unter 18 Jahren benötigen für eine Anmel­dung die Unter­schrift des gesetz­lichen Vertreters. Die Unwirk­samkeit einzelner Bestim­mungen hat nicht die Unwirk­samkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

1. Termine

Vereinbarte Termine können bis 48h vor dem Termin kosten­los storniert werden. Bei Absagen inner­halb dieser Frist oder Nicht­einhalten des Termins ohne Absage werden EUR 120,- verrechnet.

Ausgenommen sind gesund­heitliche Gründe. Hier ist immer eine kosten­lose Stornierung möglich.

2. Bezahlung

Die Bezahlung der Honorar­note kann nach dem Termin direkt elek­tronisch an der Rezep­tion erfolgen.

Daraufhin wird die Honorar­note zur Rück­erstat­tung an die jeweils zustän­dige Sozial­ver­siche­rungs­anstalt über­mittelt.

Als weiterer Zahlungs­weg ist die Bank­über­weisung inner­halb von 5 Tagen zulässig, wobei hier folgend keine Ein­reichung bei der Sozial­ver­sicherung unser­erseits erfolgt.

3. Haftung

Der/Die Gesund­heits­dienst­leister*in über­nimmt für Personen- und Sach­schäden jeglicher Art keine Haftung, insbe­sondere werden Regress­an­sprüche auf­grund selbst­ver­schuldeter Unfälle oder Schäden jeglicher Art ausge­schlossen.

Verloren gegangene Gegen­stände können nicht ersetzt werden. Für Dieb­stähle und Verlet­zungen wird keine Haftung über­nommen.

Die Besuche der Gesund­heits­dienst­leis­tungen erfolgen auf eigene Gefahr.

4. Anmeldungen

Anmeldungen der Patient*­innen in münd­licher, tele­fonischer sowie schrift­licher oder elek­tron­ischer Form sind auf jeden Fall als ver­bindlich anzusehen.

5. Verhaltensregeln

Der Hausordnung und den Sicher­heits­vor­schriften der gast­gebenden Ein­rich­tung und den Anwei­sungen des/der Gesund­heits­dienst­leister*in ist Folge zu leisten.

  • Pünktlichkeit
  • Sauberkeit
  • Kommunikation bei diversen Problemen, Wünschen und Anregungen
  • Verlässlichkeit bei Bezahlung
  • Kommunikation, bei Schmerzen oder anderen Problemen, Pathologien
  • Ehrlichkeit bei sämtlichen Angaben

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Langesgericht Wels. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.